Die eigene Gesundheit auf einfachste Weise unterstützen

Rückholung

Sie planen die schönste Zeit ihres Jahres, den Urlaub im Ausland? Und da sie ein umsichtiger Mensch sind, schließen sie eine Auslands-Reisekrankenversicherung ab. Dort wird immer wieder auf die Rückholung im Unfall-Fall hingewiesen. Was ist genau damit gemeint?

Nicht in jedem Land der Welt ist die medizinische Versorgung auf dem deutschen Standard und so kann die Notwendigkeit einer Rückholung in die Heimat nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung plötzlich ein wichtiges Thema für Sie sein. Neben den besseren diagnostischen und chirurgischen Möglichkeiten im Heimatland ist für Sie als Betroffener auch wichtig, dass Sie in ihrer eigenen Sprache kommunizieren können, dass Sie von Angehörigen betreut bzw. besucht werden können.  Grundsätzlich sollte zwischen den Kosten und möglichen Nutzen abgewogen werden. 

Je nach Ihrem Aufenthaltsort wird eine Rückholung auf verschiedenen Wegen, je nach physischer und psychischer Belastbarkeit auch in Begleitung stattfinden müssen. Dabei gibt es die Möglichkeit der Krankentransportwagen-Rückholung oder mittels eines Flugzeuges.  Diese Rückhol-Reisen werden von RHD (Rückholdienste) als Dienstleistung angeboten.

Die Rückholungen mit einem PKW setzen eine stabile physische und psychische Gesundheit, die Ansprechbarkeit des Patienten und den Ausschluss einer Infektion mit schweren Krankheiten voraus. Bei den etwas schwerer gelagerten Fällen und auf längeren Strecken wird daher auf einen Krankentransportwagen in Begleitung eines Sanitäters gesetzt, welcher für die gesundheitliche Überwachung zuständig ist. Nach ganz schweren Unfällen oder bei hochinfektiösen Erkrankungen wird auf einen Intensivtransportwagen oder Rettungswagen mit Begleitperson zurückgegriffen. So sind im Notfall ausreichende medizinische Möglichkeiten zur Diagnostik und Stabilisierung vorhanden.

Aber nicht jedes Reiseland ist zu Lande erreichbar oder die Zeit ist ein wesentlicher Faktor für die Genesungschancen, dann ist eine Rückholung per Flugzeug indiziert, zum Beispiel durch den Internationaler Flugrettungsdienst Austria. Auch hier stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.  Für jede Rückholung per Flugzeug wird eine sog. „Fit for fly"-Bescheinigung eines Arztes benötigt, der die grundsätzliche Flugfähigkeit bestätigt. Außerdem werden diese Flüge immer von einem Notarzt oder einem Notfall- bzw. Rettungsassistenten begleitet.  Kann für die Rückholung auf ein Linienflugzeug zurückgegriffen werden, kann der Transport durch einen „Strecher" (Liegevorrichtung) oder eine „Patient Transport Compartment" (temporäre Transporteinrichtung) erleichtert werden. Auf Grund der besseren Liegemöglichkeiten erfolgt der Rücktransport meist mit der Business- oder Firstclass.  

Ist ein Patient auf diesem Wege nicht transportierbar, so steht noch die „Air Ambulanz" (Ambulanzflugzeug) zur Verfügung. Adäquat zu einem Rettungswagen ist dieser komplett mit medizinischen Geräten für eine Notfallversorgung ausgestattet. Der Flug wird ebenfalls von einem Notarzt oder einem Notfall- bzw. Rettungsassistenten begleitet.  Für diese Rückholung ist allerdings eine gesonderte Versicherung notwendig.   

Mitglieder des DRK, ASB, ADAC oder der Gewerkschaften sind häufig mit ihrer Mitgliedschaft versichert, für alle anderen gibt es private Versicherungsanbieter oder Angebote der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Die Reiseschutzversicherung für das Ausland gilt häufig nur bis zu 31 Tage Aufenthalt. Dies sollte bei einem Abschluss mit berücksichtigt werden. Außerdem heißt es gern in den verschiedenen Bedingungen, dass „Mehrkosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland" getragen werden.  Bei einer Reiseschutzkrankenversicherung wird diese Einschränkung meistens aufgehoben. Zudem ist sie weltweit gültig und ermöglicht damit im äußersten Fall auch eine weltweite Rückführung in voll ausgestatteten Ambulanzflugzeugen inkl. Notarztbegleitung. Weiterer Bestandteil dieser Versicherung ist der Bett-zu-Bett-Service für Frühchen und Babys und die Verständigung in allen gängigen Sprachen während der Rückholung. Details hierzu finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.


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