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Schönheitschirurgie

Die Schönheitschirurgie, die auch als plastische Chirurgie, plastische Operation oder Schönheitsoperation bzw. Schönheits-OP bezeichnet wird, ist ein medizinisches Spezialgebiet der Chirurgie oder auch ein medizinischer Eingriff mit leider und nicht immer zu Recht nicht ganz einwandfreiem Ruf. Dabei sollte sich aber jeder Kritiker auch darüber bewusst sein, dass die plastische Chirurgie weitaus mehr ist, als nur das Straffen eines schlaffem Busens und das Aufspritzen von Falten, denn hier werden in erster Linie auch Unfallopfer, Opfer von Straftaten und Brandopfer medizinisch versorgt. Das heißt: Auch die Versorgung und Behandlung verbrannter Haut in Form einer Transplantation oder die Versorgung von entstellten Opfern von Unfällen und Straftaten, wie beispielsweise nach Säureattacken, zählen zur plastischen Chirurgie.

Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie

Grundsätzlich lassen sich somit, in Hinblick auf die so genannte Schönheitschirurgie, drei große Spezialbereiche unterscheiden. Dies sind:

(1) die plastische Chirurgie,

(2) die rekonstruktive Chirurgie und

(3) die ästhetische Chirurgie.

Die plastische und die ästhetische Chirurgie sind dabei tatsächlich in erster Linie in Hinblick auf Schönheitsideale tätig, wenn es beispielsweise um die Korrektur der Nase, das Setzen von Brustimplantaten oder aber um Fettabsaugungen oder Liftings geht.

Die rekonstruktive Chirurgie, als Teilgebiet der Schönheitschirurgie, kommt dagegen immer dann zur Anwendung, wenn es gilt, Rekonstruktionen am menschlichen Körper vorzunehmen und diese sind in der Regel keinem Schönheitsideal unterworfen. Beispielsweise ist ein solcher Eingriff durch einen Chirurgen wie Prof. Dr. Manfred Rützler, angebracht, wenn selbst gebastelte Feuerwerkskörper zu früh explodieren und ein kaputter Kiefer oder ein anderes Körperteil zu ersetzen ist. Aber auch in Folge von Unfällen oder auch Straftaten kommt es nicht selten zur Anwendung eben dieser rekonstruktiven Chirurgie.

Die ästhetische Chirurgie ist dagegen - wie der Name schon vermuten lässt - der menschlichen Schönheit verpflichtet. In diesen Bereich gehören dann in erster Linie wirklich Fettabsaugungen oder Haustraffungen etc., wobei aber wiederum nicht unberücksichtigt bleiben sollte, dass auch verschiedene Erkrankungen, wie beispielsweise Stoffwechselstörungen, früher oder später einen ästhetischen Eingriff notwendig werden lassen. Hier sei vor allem an Fettabsaugungen oder aber an die Entfernung überschüssiger Haut nach erfolgreicher Behebung einer Erkrankung, wie Fettleibigkeit, erinnert.

Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten sind im Bereich der Schönheitsoperationen leider in jedem Fall erheblich, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eine Korrektur der Nase aus ästhetischen Gründen oder aber um einen medizinisch unverzichtbaren Eingriff nach einer Brandverletzung, einem Unfall oder aber einer Abmagerungskur handelt. Nicht immer sind die Kassen dabei zur Kooperation bereit, was sowohl für private als auch für gesetzliche Krankenversicherungen gilt, so dass Patienten selbst dann häufig um ihr Recht kämpfen müssen, wenn es sich um keinen rein ästhetischen Eingriff handelt.

Dabei lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben, wobei das eigene Recht auch mit anwaltlichem Beistand durchgesetzt werden sollte. Während also eine Nasenkorrektur - nur als Beispiel - aus ästhetischen Gründen natürlich die reine private Angelegenheit des Patienten oder der Patientin ist, ist dies bei der Entfernung überschüssiger Haut nach einer Magenverkleinerung und erfolgreicher Gewichtsreduktion nicht der Fall. Hier hat der Patient oder die Patientin beispielsweise regelmäßig Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die betreffende Krankenkasse und sollte dieses Recht sich auch durchsetzen lassen.


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